
Geförderte Mietwohnungen in Wien
Besonders leistbar ist Wohnen in Wien, wenn man Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung hat.
Die Stadt Wien forciert die Errichtung von bedarfsorientiertem und nachhaltigem Wohnraum, der trotz allem noch leistbar ist. Mit dem Programm Wohnungsvergabe NEU gibt es nun ein klares und einfaches System, das die persönliche Situation stärker beachtet und für eine gerechte Verteilung sorgen soll.
Die priorisierte Wohnungsvergabe mit sozialem Schwerpunkt bleibt für Notfälle wichtig. So bekommen Familien, junge Menschen, Ältere und Menschen in schwierigen Zeiten leichter eine passende Wohnung.
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf eine geförderte Wohnung, sondern es müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden:
Alter: Die Anmeldung ist mit dem vollendeten 17 Lebensjahr möglich, der Einzug mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Hauptwohnsitz in Wien: Bei Registrierung muss in den letzten 2 Jahren durchgehend ein Hauptwohnsitz in Wien bestehen. Meldeunterbrechungen von bis zu 7 Tagen sind erlaubt (z. B. bei Obdachlosigkeit oder fehlender Meldung).
Einkommensgrenze: Die Summe der Jahres-Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf eine Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Maßgeblich ist ausschließlich das Jahreseinkommen und nicht das Monatseinkommen. Die aktuellen Einkommensgrenzen sind ab 1.1.2026:
1 Person: € 61.280
2 Personen: € 91.320
3 Personen: € 103.330
4 Personen: € 115.330
Jede weitere Person: plus € 6.730
Keine schwerwiegenden Vermerke in der Mieter*innen-Historie: Es liegt keine gerichtlich eingebrachte Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens, nachteiligen Gebrauchs oder fehlender Zahlungsmoral vor. Kam es zu einem Abgang aufgrund einer gerichtlich eingebrachten Kündigung, beginnt eine 5 Jahres Sperre ab diesem Datum. Es bestehen keine offenen Mietschulden im Gemeindebau.
Dringender (eigener) Wohnbedarf: Das letzte Kriterium ist die Geltendmachung eines dringenden Wohnbedürfnisses. Alle einziehenden Personen müssen ihren melderechtlichen Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung anmelden und müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bezug den Nachweis erbringen, dass die Vorwohnung aufgegeben wurde.
Neben diesen Kriterien gibt es einige Punkte, die man als Wohnwerber*in wissen sollte:
Mit einem gültigen Wiener Wohn-Ticket erhalten Wohnwerber*innen die Möglichkeit, sich für passende Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen anzumelden. Die Haushaltsgröße der anrechenbaren Personen muss dabei in Relation zu den verfügbaren Wohnräumen stehen. Man bekommt also als Einzelperson keine 4-Zimmer-Wohnung.
Die Leistbarkeit der Wohnung muss insofern gegeben sein, als die Miete 50 % des Haushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
Das Wohnticket wird bei Inaktivität nach einem Jahr ungültig.
Es gibt ein Bonuspunkte-Programm der Stadt Wien, dass die Reihung der Wohnwerber*innen beeinflusst. Kriterien sind unter anderem Wohnungsbedarf aufgrund von Trennung, erste eigene Wohnung, Alleinerzieher*innen, Überbelag in der derzeitigen Wohnung und viele mehr.
Aktuell werden im 22. Bezirk von Wien im Quartiersprojekt "Oberes Hausfeld" geförderte Projekte realisiert wie beispielsweise die "Hausfelder Höfe".